Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 30)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Düsseldorf 12.1.2024, 3 Wx 181/23
Anmeldung einer Verschmelzung nur mit erstellter Schlussbilanz

1. Die Verschmelzung einer GmbH kann nur dann im Handelsregister eingetragen werden, wenn eine im Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung bereits existente Schlussbilanz des zu übertragenden Rechtsträgers vorliegt. Ob die Bilanz dem Registergericht bereits mit der Anmeldung vorgelegt oder nachgereicht wird, ist unerheblich.

2. Eine Schlussbilanz, die erst nach der Handelsregisteranmeldung erstellt worden ist, erfüllt die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 und 4 UmwG nicht.
(amtl.)

 

LG Hannover 21.2.2024, 23 O 4/24
Zum Ausschluss des Auskunfts- und Einsichtsrechts des GmbH-Gesellschafters bei fehlender Zweckentsprechung

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters nach § 51a GmbHG wird nicht zweckentsprechend wahrgenommen und ist daher ausgeschlossen, wenn sich das Informationsverlangen auf einen Umstand im Außenverhältnis der GmbH bezieht, der einer Verschwiegenheitsvereinbarung unterfällt.
(nicht amtl.)

 

EuGH 8.5.2024, C-241/23
Steuerbemessungsgrundlage für eine Einbringung von Grundstücken im Austausch gegen Aktien

Art. 73 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Steuerbemessungsgrundlage für eine Einbringung von Grundstücken durch eine erste Gesellschaft in das Kapital einer zweiten Gesellschaft im Austausch gegen Aktien dieser zweiten Gesellschaft anhand des Ausgabewerts dieser Aktien zu bestimmen ist, wenn die Gesellschaften vereinbart haben, dass die Gegenleistung für diese Einbringung in das Kapital in diesem Ausgabewert besteht.
(amtl.)

 

BFH 9.8.2023, I R 26/19
Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die „Organschaft“ zuvor in dem Sinne faktisch „gelebt“ worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.07.2024 10:40
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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