Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 20)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 9.1.2024, II ZR 65/23
Keine Ausfallhaftung bei Verjährung der Einlageforderung vor Beginn des Kaduzierungsverfahrens

1. Die Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlagen vor Beginn des Kaduzierungsverfahrens schließt die Säumnis des Gesellschafters i.S.d. § 21 GmbHG aus, ohne dass dieser die Verjährungseinrede erheben muss.
2. Eine Einlageforderung, auf die das Kaduzierungsverfahren nicht gestützt werden kann, weil sie bereits vor Einleitung des Kaduzierungsverfahrens verjährt war, wird von der Ausfallhaftung nach § 24 Satz 1 GmbHG nicht erfasst.
(alle amtl.)

 

BGH 14.11.2023, XI ZB 2/21
Anforderungen an einen Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool; Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung

1. Zur Prospektqualität eines „Informationsblattes“.
2. Zum Erfordernis eines Prospektnachtrags bei einem Blind-Pool (hier: Waldfonds).
3. Neben der spezialgesetzlichen Prospekthaftung ist eine vorvertragliche Haftung allein wegen der Verwendung eines unrichtigen Prospekts ausgeschlossen; dies gilt gleichermaßen für Gründungsgesellschafter der Anlagegesellschaft wie für Treuhandkommanditisten.
4. Der Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung ist umfassend, so dass eine abweichende Beurteilung allein bei Sachverhalten in Betracht kommt, die von der spezialgesetzlichen Prospekthaftung nicht erfasst werden, insbesondere also bei Schaffung eines speziellen Vertrauenstatbestandes.
5. Die Nachtragspflicht nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts beschränkt sich auf wesentliche und für die Anleger relevante Veränderungen.
(LS 1 und 2 amtl., LS 3 bis 5 nicht amtl.)

 

BFH 14.12.2023, VI R 1/21
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.
2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.
(alle amtl.)

 

BFH 17.8.2023, V R 12/22
Zeitpunkt der Vereinnahmung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen

Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird.
(amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.05.2024 09:33
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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