Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 19)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 6.2.2024, II ZB 19/22
Zur Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH

Der Geschäftswert der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH bestimmt sich nach dem Eigenkapital der Gesellschaft i.S.v. § 266 Abs. 3 HGB, das auf den Anteil entfällt.
(amtl.)

 

OLG Düsseldorf 15.8.2023, 4 U 282/21
Risikoausschluss hinsichtlich Kapitalanlagegeschäfte in den Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung

Eine Klausel in den Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung, nach der kein Rechtsschutz für die „Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung“ besteht, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
(nicht amtl.)

 

OLG Schleswig 7.2.2024, 9 U 41/23
Verletzung des Teilnahmerechts eines Aktionärs

1. Die Verletzung des Teilnahmerechts eines Aktionärs begründet einen selbstständigen und immer relevanten Anfechtungsgrund für den betroffenen Aktionär. Dasselbe gilt, wenn einem Rechtsanwalt als Vertreter des Aktionärs grundlos der Zutritt zu einer Hauptversammlung verwehrt wird.

2. Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung besteht unabhängig davon, ob der Aktionär ein Stimmrecht hat.

3. Das Anfechtungsrecht des Aktionärs setzt kein besonderes Rechtsschutzinteresse auf der Seite des verletzten Aktionärs voraus.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 8.11.2023, II R 22/20
Nichtigkeit eines Schenkungssteuerbescheids

1. Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden.

2. Ein Schenkungssteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann.
(amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.05.2024 09:25
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite